Ohne ehrenamtliches Engagement ist die Selbstverwaltung des Handwerks nicht denkbar. Dies gilt für alle Ebenen der Handwerksorganisation.Ehrenamt
Mehr als 2.500 ehrenamtlich Tätige bringen ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Vorstellungen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in die Arbeit der Handwerkskammer Koblenz, der Kreishandwerkerschaften und Innungen sowie der Verbände im nördlichen Rheinland-Pfalz ein, damit diese an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet werden kann.
Die Mitwirkung von engagierten Handwerkerinnen und Handwerkern, z.B. als Mitglied in Gremien und Prüfungsausschüssen, als Lehrlingswart oder Obermeister, ist ausdrücklich erwünscht und für die kompetente und zukunftsorientierte Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend erforderlich.
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Handwerkskammer. Das „Parlament“ der HwK Koblenz besteht aus 48 gewählten Mitgliedern. Zwei Drittel sind Arbeitgeber (AG), ein Drittel sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die im Betrieb eines selbständigen Handwerkers oder in einem handwerksähnlichen Betrieb des Handwerkskammerbezirks beschäftigt sind (AN). Pro Mitglied werden zwei Stellvertreter gewählt, die im Falle einer Verhinderung oder des Ausscheidens des ordentlichen Mitglieds eintreten bzw. nachrücken.
Bei der Zusammensetzung der Vollversammlung sind die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks und die wirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen zu berücksichtigen. Die Sitzverteilung wird vor jeder Vollversammlungswahl überprüft und in der Kammersatzung festgeschrieben.
Die Vollversammlung hat gemäß § 106 Abs. 1 HwO unter anderem folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstands und der Ausschüsse
- Wahl des Hauptgeschäftsführers und der Geschäftsführer
- Feststellung des Haushaltsplans einschließlich des Stellenplans
- Festsetzung der Beiträge zur Handwerkskammer und Erhebung von Gebühren
- Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung
- Erwerb und Veräußerung von Grundeigentum
- Erlass von Vorschriften über die Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung sowie von Prüfungsordnungen
- Änderung der Kammersatzung
Vorstand
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer. Er besteht aus neun Mitgliedern, die aus der Mitte der Vollversammlung gewählt werden: dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern.
Präsident
- Kurt Krautscheid, Dachdeckermeister, Neustadt/Wied (Arbeitgebervertreter)
Vizepräsidenten
- Mark Scherhag, Kfz-Mechanikermeister, Dipl.-Kaufmann, Koblenz (Arbeitgebervertreter)
- Joachim Noll, Kfz-Mechanikermeister, Stebach (Arbeitnehmervertreter)
Vorstandsmitglieder
- Marco Kraus, Elektroinstallateurmeister, Dieblich (Arbeitgebervertreter)
- Peter Mumbauer, Dachdeckermeister, Simmern (Arbeitgebervertreter)
- Alfred Wenz, Bäckermeister, Bundenbach (Arbeitgebervertreter)
- Frank Wershofen, Gas- und Wasserinstallateurmeister, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Arbeitgebervertreter)
- Markus Morawietz, Maurer, Rengsdorf (Arbeitnehmervertreter)
- Andreas Lanser, Fachgeprüfter Bestatter, Mayen (Arbeitnehmervertreter)
Ausschüsse
Um die Themen vorzubereiten, die im Vorstand oder in der Vollversammlung entschieden werden sollen, kann die Handwerkskammer ständige Ausschüsse sowie Ausschüsse für besondere Fälle bilden. Die Ausschüsse werden grundsätzlich für fünf Jahre gewählt.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Handwerkskammer und gibt seinen Bericht gegenüber der Vollversammlung ab. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern:
- Johannes Lauer, Dachdeckermeister, Lahnstein (Arbeitgebervertreter)
- Doreen Müller, Betriebswirtin des Handwerks, Mörschied (Arbeitgebervertreter)
- Erwin Dehren, Automobilverkäufer, Vallendar (Arbeitnehmervertreter)
Berufsbildungsausschuss
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu beteiligen, insbesondere beim Erlass von Kammerregelungen im Bildungsbereich. Er besteht aus sechs Arbeitgeber-, sechs Arbeitnehmer- und sechs Lehrervertretern der Berufsbildenden Schulen (BBS).
Alternierende Vorsitzende jeweils für ein Jahr sind:
- Christoph Hansen, Elektroinstallateurmeister, Koblenz (Arbeitgebervertreter)
- Ali Yener, Koblenz (Arbeitnehmervertreter)
Gesellenprüfungsausschüsse
Die Errichtung der Prüfungsausschüsse für die einzelnen Handwerke gehört zu den Pflichtaufgaben der Kammer. Teilweise wird die Prüfungsabnahme den Handwerksinnungen übertragen. Derzeit gibt es 34 Gesellen-/Abschlussprüfungsausschüsse unter der Regie der Handwerkskammer. Sie bestehen aus mindestens drei Mitgliedern.
Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungsausschüsse
Die Handwerkskammer führt die Geschäfte für 26 staatliche Meisterprüfungsausschüsse in zulassungspflichtigen Gewerken. Meisterprüfungsausschüsse bestehen aus je vier Mitgliedern sowie zahlreichen prüfenden Personen.
Daneben hat die HwK für die Meisterprüfung in vier zulassungsfreien Gewerken und für 17 Fortbildungsprüfungen Prüfungsausschüsse errichtet.
Ehrungen
„Das Handwerk wird wesentlich bestimmt von den Männern und Frauen die bereit sind, in ehrenamtlicher Tätigkeit für seine Belange einzutreten.“ (Aus der Präambel des Ehrenstatuts der Handwerkskammer Koblenz)
Für ihr jahrzehntelanges, ehrenamtliches Engagement wurden verdiente Persönlichkeiten geehrt. Hier bei der Verleihung der Ehrennadel 2023 im Bild die Ausgezeichneten mit Präsident Kurt Krautscheid.
Entschädigungen
Die Handwerkskammer Koblenz gewährt den ehrenamtlich Tätigen auf Antrag eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten bzw. Wegegeld und Aufwand auf der Grundlage ihrer Entschädigungsordnung.